Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen („Leistungen“), die zwischen Lea Plörer (Freelancerin, nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kundinnen (nachfolgend „Auftraggeberinnen“) über die Website lea-plorer.de abgeschlossen werden.
Die Auftragnehmerin bietet auf ihrer Website folgende Dienstleistungen an:
Zusätzliche Leistungen (z. B. Content-Ideen, Templates, Copywriting) können nach individueller Absprache beauftragt werden.
🕓 Wichtiger Hinweis:
Die in den Leistungspaketen angegebenen Zeiträume stellen grobe Schätzungen der Mindestdurchlaufzeit dar („fastest timeline“). Eine verbindliche Deadline wird individuell vereinbart und ist nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn derdie Auftraggeberin nach Angebotsübermittlung durch die Auftragnehmerin eine schriftliche Bestätigung per E-Mail erhält.
Die Auftraggeber*innen verpflichten sich, alle erforderlichen Informationen, Inhalte und ggf. Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Nach vollständiger Bezahlung überträgt die Auftragnehmerin demder Auftraggeberin einfache, nicht-exklusive Nutzungsrechte an den gelieferten Leistungen.
🔍 Selbstnutzung durch die Auftragnehmerin:
Die Auftragnehmerin behält sich vor, erstellte Arbeiten auszugsweise und in angemessener Form als Referenz oder Case Study auf ihrer Website oder in sozialen Medien zu präsentieren. Eine Nennung des Namens erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers.
Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellten Informationen gelten als vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.